Schulordnung

 


  1. Grundsätze

  1. Schüler/innen und Lehrkräfte sprechen sich mit Namen an. Niemand darf einen anderen wegen seines Geschlechts, Aussehens, Kleidung, Meinung, Glaubens oder seiner Nationalität missachten oder benachteiligen. Wir verzichten auf Gewalt, Beleidigungen oder Ehrverletzungen. Dazu gehört auch, das Eigentum anderer zu respektieren. Jede/r Schüler/in hat das Recht die Lehrkraft, die Schülervertretung oder die Schulleitung um Hilfe zu bitten.

  2. Rauchen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht erlaubt. Auch der Genuss von Alkohol ist verboten. Wer illegale Drogen besitzt, sie weitergibt oder verkauft, muss mit einem Schulverweis und einer Anzeige rechnen.

  3. In einer schmutzigen Schule fühlt man sich nicht wohl. Deshalb muss die Schule sauber gehalten werden.

  4. Die von der Schule zur Verfügung gestellten Bücher, Arbeitsmittel und sonstige Gegenstände sind schonend zu behandeln.

  5. Im Schulgebäude bewegen wir uns leise und langsam.

     

  1. Allgemeine Regeln

  1. Den Anweisungen von Lehrkräften, Hausmeister, Sekretärin oder anderen Angestellten ist Folge zu leisten.

  2. Schüler/innen und Lehrkräfte müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen. Nur begründete Verspätungen gelten als Entschuldigung.

  3. Zu den großen Pausen gehen die Schüler/innen unverzüglich auf die Pausenhöfe. Die Lehrkräfte verlassen als Letzte den Unterrichtsraum und schließen ihn ab.

  4. Der Aufenthalt im Verwaltungstrakt ist den Schüler/innen nur in Ausnahmen (Krankheitsfälle und Arbeitsaufträge) gestattet.

  5. Die Brandmeldeanlage darf nur im Notfall auf Anweisung der Lehrkräfte ausgelöst werden. Bei Missbrauch muss mit hohen Kosten gerechnet werden.

  6. Das Schulgelände darf mit Genehmigung der Lehrkräfte oder Angestellten verlassen werden.

  7. Unterrichtsversäumnisse müssen durch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten vorab telefonisch und spätestens eine Woche nach Wiederherstellung der Gesundheit schriftlich entschuldigt werden. Die Schulleitung kann in begründeten Fällen ein ärztliches Attest.

  8. Beurlaubungen von Schüler/innen sind rechtzeitig schriftlich oder persönlich bei den Klassenlehrern/innen (bis zu zwei Tagen) bzw. bei der Schulleitung zur Genehmigung vorzulegen vor.

     

    Beurlaubungen vor und nach den Ferien:

    Schüler/innen können unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen von der Schulleitung beurlaubt werden. Entsprechende Anträge sind von den Eltern grundsätzlich spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Urlaubs (wenn er vor einem Ferienabschnitt liegt) bzw. spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts (wenn der Urlaub nach diesem Ferienabschnitt liegt) bei der Schulleitung schriftlich zu stellen und zu begründen.

    Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung.

     

  9. Abfälle werden gesammelt und in den aufgestellten Behältern entsorgt.

  10. Die Toiletten sollen möglichst nur in den Pausen aufgesucht werden.

  11. Die Benutzung von Handys, MP3-Playern oder ähnlichen elektronischen Geräten ist auf dem Schulgelände untersagt. Bei Missachtung werden diese von der Lehrkraft eingezogen und sind von den Erziehungsberechtigten in der Schule abzuholen.

  12. Schüler/innen sind verpflichtet, die geforderten Hausaufgaben zu erledigen.

  13. Wegen der Verletzungsgefahr sind das Werfen von Schneebällen und das Rutschen auf Eis und Schnee verboten.

  14. Das Spielen mit Softbällen ist während der Pausen auf dem Schulgelände hinter der Einzäunung und auf dem Sportgelände erlaubt. Der Bereich des Amphitheaters ist Ruhezone für die Schüler/innen.

     

  1. Regeln für den Unterricht

  1. Vor Unterrichtsbeginn sammeln sich die Schüler/innen der Grundschule auf den Grundschulhof, die Schüler/innen der Hauptschule auf den Hauptschulhof. Unmittelbar nach dem Gong gehen die Hauptschüler/innen zu ihren Klassen oder treffen sich an vereinbarten Orten. Die Grundschüler/innen stellen sich geordnet auf und gehen mit ihrer Lehrkraft in die Unterrichtsräume. Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, so teilt der/die Klassensprecher/in dies der Schulleitung mit.

  2. Vertretungsunterricht und Unterrichtsausfälle werden durch Pläne mitgeteilt.

  3. In den Pausen benutzen die Schüler/innen den Pausenhof sowie die überdachten Flächen der Haupt- und Nebengebäude. Der unbeaufsichtigte Aufenthalt von Schüler/innen im Schulgebäude ist untersagt. 

  4. Hausaufgaben werden immer im Unterricht gestellt und werden im Klassenbuch bzw. an der Tafel notiert.

  5. Die Klassenräume und Fachräume müssen sauber verlassen werden, Stühle sind hochzustellen. Die Lehrkräfte müssen nach dem Unterricht kontrollieren, ob die Räume ordentlich verlassen werden.

     

  1. Maßnahmen

     

    Für ein besseres Miteinander verpflichten wir uns, uns an die Regeln der Schule zu halten und andere auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen.

    Verstöße gegen die Schulordnung werden nach dem Hessischen Schulgesetz geregelt:

     

    Das Hessische Schulgesetz sieht vor, dass gegen Schüler/innen, die den Schulbetrieb erheblich beeinträchtigen  pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen angewendet werden können.

     

    Pädagogische Maßnahmen sind:

  1. das Gespräch mit der Schülerin/ dem Schüler

  2. Ermahnung der Schülerin/ des Schülers

  3. Gruppengespräche mit Schüler/innen und den Eltern

  4. die formlose mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens

  5. die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, die Schülerin/ den Schüler ihr/ sein Fehlverhalten erkennen zu lassen (z. B. Wiederherstellen einer beschädigten Sache, Reinigen der verschmutzten Sache, usw.)

  6. nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern

  7. die zeitweise Wegnahme von Gegenständen; die Gegenstände müssen in der Regel nach einer angemessenen Zeit an die Schülerin/ den Schüler oder die Erziehungsberechtigten zurückgegeben werden.

     

    Erst wenn pädagogische Maßnahmen erfolglos bleiben uns sich das Verhalten der Schülerin/ des Schülers nicht ändert, können in der Regel Ordnungsmaßnahmen angewendet werden.

     

    Ordnungsmaßnahmen sind:

  1. Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages, erforderlichenfalls mit der Verpflichtung, am Unterricht einer anderen Klasse teilzunehmen

  2. Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen sowie vom Unterricht in Wahlfächern oder freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen

  3. Zuweisung in eine Parallelklasse

  4. Überweisung in eine andere Schule

  5. Androhung der Verweisung der besuchten Schule

  6. Verweisung von der besuchten Schule

     

    Die Ordnungsmaßnahmen werden von einer Lehrkraft oder der Klassenkonferenz beantragt und von der Schulleitung oder dem Staatlichen Schulamt angeordnet.

     

     

 

Kontakt

Don-Bosco-Schule

Hahlweg 38

36093 Künzell

 

Tel: 0661-3802005-0

 

 

Poststelle.7271@schule.landkreis-fulda.de

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